23. Juni 2005:
Ergebnisse der erweiterten Dekanatskonferenz im Dekanat Bochum-Mitte

Auf der erweiterten Dekanatskonferenz am 23. Juni wurde die vom Bistum geplante künftige Struktur der neuen Großgemeinde im Dekanat Bochum-Mitte - zu dem auch unsere Kirchengemeinde zählt - vorgestellt. 

Hier ist der verbindliche Vorschlag im Überblick:

Die neue Großpfarrei im Bochumer Zentrum und Norden heißt St. Peter und Paul. Pfarrkirche wird die Propsteikirche in der Innenstadt mit der Filialkirche St. Joseph und der polnischsprachigen Gemeinde.

Unsere Pfarrei Seliger Nikolaus Groß mit der Kirche St. Liborius und der Filialkirche Hl. Kreuz wird Gemeinde, bleibt also als Seelsorgestandort erhalten. In der Hl. Kreuz Kirche bleibt die kroatische Gemeinde.

Weitere Gemeinden sind: 
Herz-Jesu, Hamme
St. Nikolaus von Flüe
St. Meinolphus-Mauritius mit Filialkirche St. Anna
St. Franziskus

Weitere Kirchen sind:
Filialkirche Herz-Jesu, Hordel und Kapelle St. Barbara
Filialkirche Hl. Dreifaltigkeit
St. Barbara
St. Antonius
Christkönig

(Hinweis: weitere Kirchen sollen nicht mehr für Gottesdienste genutzt werden. Sie erhalten keine Zuwendungen aus Kirchensteuermitteln mehr. Über ihre Zukunft muss im Einzelfall noch entschieden werden).



Wir laden Sie herzlich ein, in unserem Forum Ihre Meinungen zu den neuen Gemeindestrukturen zu äußern und miteinander zu diskutieren. Zu unserem Forum gelangen Sie hier.

Zur erweiterten Dekanatskonferenz am  05.09.05 haben Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand ein Votum zu den Vorschlägen schriftlich über den Dechanten dem Bischof mitgeteilt. Den Text finden Sie hier (pdf-Datei, 17KB):

Votum von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Informationen zur Neustrukturierung der Pfarreien im Bistum Essen finden Sie auf den
entsprechenden Internetseiten des Bistums
.

 

Hier geben wir Ihnen einige Informationen zu den erweiterten Dekanatskonferenzen
(entnommen aus den Internetseiten des Bistums):

Die erweiterten Dekanatskonferenzen dienen der Information über die Planungen zur Errichtung der zukünftigen Pfarreien und ihrer Gemeinden. Teilnehmer sind die hauptamtlich in der Seelsorge tätigen Priester, Diakone und weiteren pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und die stellv. Kirchenvorstandsvorsitzenden der Pfarrgemeinden eines Dekanates. Die Sitzung ist nicht öffentlich.

Der in der Konferenz unterbreitete Vorschlag gibt Auskunft, welche Gemeinde in Zukunft die neue Pfarrei und welche Kirche zukünftig die Pfarrkirche sein soll, an welchen Kirchen Gemeinden ihren Ort zur Entfaltung des gemeindlichen Lebens und des pastoralen Wirkens haben werden, und welche Kirchen nicht mehr als „Standorte“ für gemeindliches Leben genutzt werden sollen. Die Vorschläge wurden in einer vom Bischof eingesetzten Kommission erarbeitet und anschließend vom Bischof gemeinsam mit den Weihbischöfen und dem Generalvikar geprüft.

Folgende Kriterien wurden für die Benennung der Pfarreien und Gemeinden herangezogen: Geschichtliche Bedeutung, Erreichbarkeit, geographische Lage, soziale Struktur der Gemeinde und im Stadtteil, Gemeindegröße, Anzahl der zur Gemeinde gehörenden Gebäude, Bausubstanz, Berücksichtigung der bisherigen Kooperationsvereinbarungen.

Auf den vorgelegten Entwurf zur künftigen Struktur der Pfarreien und ihrer Gemeinden können die jetzigen Gemeinden Einfluss nehmen? Es ist dem Bischof sehr wichtig, dass keine wesentlichen ortsspezifischen Kriterien bei der Festlegung der zukünftigen Pfarreienstruktur übersehen werden. Vielmehr sollen sie bewertet und nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Wenn Gemeinden wichtige und vielleicht bisher unberücksichtigte Einschätzungen und Kriterien aufzeigen, kann das durchaus zu einer Veränderung des vorgelegten Entwurfes führen. Alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, die Kirchenvorstände und die Pfarrgemeinderäte sind gebeten, innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der erweiterten Dekanatskonferenz die vorgelegte Planung zu bewerten und schriftliche Stellungnahmen dazu zu erarbeiten. Diese Stellungnahmen sollen dann dem Dechanten zugeleitet werden, der sie gebündelt und mit einer eigenen Stellungnahme versehen an den Bischof weiterreichen wird.