Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen...

...sind Diplom-Theologen, die nach ihrem Universitätsabschluß eine dreijährige Ausbildung im pastoralen Dienst des Bistums Essen absolvieren. Während dieser Ausbildungszeit sind sie in der Gemeindeseelsorge tätig und lernen dort die pastorale Arbeit in verschiedener Weise kennen. Somit erhalten sie Zusatzqualifikationen, die ihre theologischen Fähigkeiten um weitere fachliche, methodische und soziale Kompetenzen erweitern. Dazu gehört auch die Ausbildung zum Religionslehrer bzw. Religionslehrerin.

Nach dieser Assistenzzeit ändert sich die Dienstbezeichnung. Die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten werden nun als Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in verschiedenen pastoralen Feldern tätig. Das von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedete Statut sieht zunächst als Dienstbereich schwerpunktmäßig die Seelsorge vor. Dazu gehören u.a. die Jugendarbeit, die Gefängnis- oder Krankenhausseelsorge. Viele Pastoralreferent/-innen sind gleichzeitig mindestens zum Teil in der pfarrlichen Arbeit eingebunden.

 

Das spezifische Profil der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Essen orientiert sich ebenfalls an der kategorialen Seelsorge. Die besondere Aufgabe liegt hier zudem in der Erwachsenenbildung und in der überpfarrlichen Arbeit mit Multiplikatoren in der Pastoral.

Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen gehören zu einer vergleichsweise jungen kirchlichen Berufsgruppe, die ihr Profil immer noch entwickelt. Wie die Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen haben sie kein kirchliches Amt inne, wie es z.B. die Priester mit ihrer Weihe übertragen bekommen. Dennoch sind sie vom Bischof für eine spezifische pastorale Arbeit gesendet.

Dieser Artikel beruht auf einem Artikel von Bernadette Grawe anlässlich der Sendungsfeier der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Jahre 1997.